Satzung

Des Kegelclubs „Pegelbrüder“

Aktuelle Fassung vom 19.12.2025

§ 1 Allgemeines

1.1. Der Kegelclub „Pegelbrüder“ ist ein männlicher Kegelclub.

1.2. Jedes Mitglied ist gleichberechtigt in allen Punkten/Pumpen.

1.3.  Der Kegelclub trägt den Namen „Pegelbrüder“.  (Gegründet 25. Oktober 2020) 

1.4. Satzungsänderungen können nur auf der Generalversammlung (Weihnachtsfeier) mit einer Mehrheit an Stimmen der anwesenden Personen beschlossen werden.

1.5. Gekegelt wird immer freitags um 20 Uhr im 4 Wochentakt auf der Stammkegelbahn.

§ 2 Mitglieder

2.1. Der Kegelclub besteht aus maximal 12 männlichen Mitgliedern.

2.2. Die Aufnahme von neuen Kegelmitgliedern bedarf einer einstimmigen Abstimmung über WhatsApp oder am Kegelabend. Neue Kegelmitglieder müssen mindestens zwei Mal Gastkegler gewesen sein.

2.3. Ein Austritt aus dem Kegelclub muss allen Kegelmitgliedern über WhatsApp oder am Kegelabend mitgeteilt werden. Der Austretende hat keinen Anspruch auf Entschädigung gezahlter Gelder.

§ 3 Kegelabend

3.1. Am Kegelabend ist das Kegelshirt anzuziehen.

3.2. Der Symbolkegel ist mitzubringen. 

3.3. Der Pumpenkegel ist vom Pumpenkönig mitzubringen.

3.4. Runden werden immer am selben Abend gegeben.

3.5. Handys werden eingesammelt.

3.6. Der letzte Kegelabend (Weihnachtsfeier) zählt nicht mehr für die Statistik

§ 4 Kegelkasse

4.1. Die Kegelkasse wird vom Kassenwart geführt.

4.2. Der Monatsbeitrag sowie Strafgelder und Sonderzahlungen kommen der Kegelkasse zu Gute. Beträge dürfen nicht in Bar bezahlt werden.

4.3. Alle 3 Monate wird der Betrag der Kegelkasse über WhatsApp bekanntgegeben.

4.4. Die Kegelkasse darf einen Betrag von 100€ nicht unterschreiten.

4.5. Das Geld der Kegelkasse darf nur nach einfachem Mehrheitsbeschluss für jegliche Zwecke verwendet werden.

4.6. Die Kegelkasse macht keine Schulden.

4.8. Beträge können wie folgt in die Kegelkasse eingezahlt werden:

Banküberweisung oder Paypal

§ 5 Vorstand / Ämter

5.1. Der Vorstand besteht aus dem Kegelkönig. Immer der neue Kegelkönig hält an der Weihnachtsfeier die Rede. (meisten Siege, dann Niederlagen, dann Teilnahmen)

5.2. Es gibt einen festen Kassenwart.

5.3. Der Schriftführer wird jährlich bei der Generalversammlung neu gewählt.

5.4. Der Strafenwart ist immer der mit den meisten geworfenen Pumpen. Dieser darf kein weiteres Amt bekleiden. (meiste Pumpen, dann Pumpenkönig, dann Teilnahmen)

5.5. Der Festausschuss (2 Personen) wird an der Generalversammlung ausgelost. Die Kegelfahrt darf geheim gehalten werden.

§ 6 Strafen

Für alle Kegler gilt:

  • Monatsbeitrag beträgt 10,00 €
  • Unentschuldigtes Fehlen 50,00 €
  • Entschuldigtes Fehlen 10,00 €
  • kein Kegelshirt getragen 5,00 €
  • Symbolkegel nicht dabei 5,00 €
  • Verspätetes Erscheinen ohne triftigen Grund   5,00 €
  • Verbotene Handynutzung 5,00 €
  • Pumpe   0,50 €
  • Kugel bringen lassen   2,00 €
  • Falsche Person Kugel bringen 2,00 €
  • Kugel fallen lassen   2,00 €
  • Lustwurf/ Lustklingeln   1,00 €
  • Kugel kommt nicht an 10,00€
  • Über das Band geworfen 5,00€
  • Wenn „Kranz“ fällt, zahlen alle außer Werfer   1,00 €
  • „Alle Neune“ fällt, zahlen alle außer Werfer   1,00 €
  • Band/Klingeln   3,00 €
  • Bei verspäteter Zahlung der Strafen   5,00 €
  • Das Amt wurde nicht wahrgenommen   5,00 €
  • Weniger als die Hälfte (6 Teilnahmen) der Termine anwesend  50,00 € (dabei zählen alle regulären Termin, auch wenn an diesen Feierlichkeiten des Clubs sind)

Rundenpflichtig sind:

  • Geburtstage (am nächsten Kegelabend)
  • Besondere Anlässe (Hochzeit, Kind, Tier, neue Immobilie, neues Kfz)
  • Schnapszahl (dreistellige Totale)
  • Pumpenkönig (am nächsten Kegelabend)

Pausenwürfe zwischen den Spielen sind kostenlos!

Strafen müssen aufgerundet auf volle Euro bis zum nachfolgenden Mittwoch 22 Uhr gezahlt werden!

Für die Statistik erhält jeder nicht anwesende Kegler die Pumpen des Pumpenkönigs +1.

§ 7 Gastkegler

7.1. Gastkegler bezahlen 5€ + Strafen

7.2. Wenn ein Gastkegler König oder Pumpenkönig wird, wird es automatisch der 2te Pegelbruder. 

7.3. Die Anwesenheit eines Gastkeglers erfolgt nur mit dem Einladenden und muss in der WhatsApp Gruppe mindestens zwei Stunden vorm Kegeln bekannt gegeben werden.

7.4. Regelmäßige Gastkegler dürfen nach Mehrheitsbeschluss der WhatsApp Gruppe hinzugefügt werden.

7.5. Der Einladende hat für die Zahlung der Strafen des Gastkeglers Sorge zu tragen.

§ 8 Kegelfahrt

8.1. Gastkegler haben keinen Anspruch auf Kegelfahrten.

8.2. Die Kegelfahrt findet jährlich statt und wird vom Festausschuss geplant.

8.3. Auf der Generalversammlung wird jährlich der Termin für die Kegelfahrt festgelegt.

8.4. Kegelfahrt mit Oberlippenbart!